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Schwimmverein Wiesmoor von 1952 e. V., zur Startseite
Das Hallenbad Wiesmoor an der Wittmunder Straße mit dem Wandbild über dem Eingang

Verein

Mitgliedschaft

Aufnahme

Die Mitgliedschaft im Verein wird mit Zeichnung des Aufnahmeantrages beantragt. Mit Unterschrift wird zugleich die jeweils gültige Satzung anerkannt. Die gesetzlichen Vertreter erklären mit Anerkennung des Aufnahmeantrages, dass sie für die Mitgliedsbeiträge ihres Kindes oder ihrer Kinder die persönliche Haftung übernehmen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft wird erst wirksam, wenn die Beiträge für den laufenden Monat bezahlt sind.

Der Aufnahmeantrag wird ausschließlich von den Übungsleitern und Trainern oder dem Vorstand ausgegeben, die auch gerne Fragen dazu beantworten.

Beiträge

Als Mitgliederprofile werden geführt: Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Förder- („passive“) und Ehrenmitglieder. Mitgliedsbeiträge ab 01.04.2022:

Mitglieder monatlich
Kinder und Jugendliche 9,50 € keine zusätzlichen Gebühren für die Schwimmausbildung
Erwachsene 6,50 € keine zusätzlichen Gebühren bei der Wassergymnastik
Fördermitglieder („passive“) 1,50 €
Ehrenmitglieder beitragsfrei

Die Mitgliedsbeiträge werden für Kinder, Jugendliche und Erwachsene pro Quartal, für die Fördermitglieder jährlich eingezogen.

Kündigung

Die Mitgliedschaft wird bis auf Widerruf geführt. Kündigungen sind mit einer Frist von einem Tag zu jedem Quartalsende möglich. Sie müssen schriftlich – per Brief oder E-Mail an die 2. Vorsitzende – erfolgen, wobei als Kündigungstermin nicht das Absende-, sondern das Eingangsdatum beim Verein maßgeblich ist.