Mitgliedschaft
Aufnahme
Die Mitgliedschaft im Verein wird mit Zeichnung des Aufnahmeantrages beantragt. Mit Unterschrift wird zugleich die jeweils gültige Satzung anerkannt. Die gesetzlichen Vertreter erklären mit Anerkennung des Aufnahmeantrages, dass sie für die Mitgliedsbeiträge ihres Kindes oder ihrer Kinder die persönliche Haftung übernehmen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft wird erst wirksam, wenn die Beiträge für den laufenden Monat bezahlt sind.
Der Aufnahmeantrag wird ausschließlich von den Übungsleitern und Trainern oder dem Vorstand ausgegeben, die auch gerne Fragen dazu beantworten.
Beiträge
Als Mitgliederprofile werden geführt: Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Förder- („passive“) und Ehrenmitglieder. Mitgliedsbeiträge ab 01.04.2022:
| Mitglieder | monatlich | |
|---|---|---|
| Kinder und Jugendliche | 9,50 € | keine zusätzlichen Gebühren für die Schwimmausbildung |
| Erwachsene | 6,50 € | keine zusätzlichen Gebühren bei der Wassergymnastik |
| Fördermitglieder („passive“) | 1,50 € | |
| Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
Die Mitgliedsbeiträge werden für Kinder, Jugendliche und Erwachsene pro Quartal, für die Fördermitglieder jährlich eingezogen.
Kündigung
Die Mitgliedschaft wird bis auf Widerruf geführt. Kündigungen sind mit einer Frist von einem Tag zu jedem Quartalsende möglich. Sie müssen schriftlich – per Brief oder E-Mail an die 2. Vorsitzende – erfolgen, wobei als Kündigungstermin nicht das Absende-, sondern das Eingangsdatum beim Verein maßgeblich ist.

